
Das neue Kaufrecht
Durch die EU-weite Angleichung des Kaufrechts zum 1. Januar 2002 erhält der private Gebrauchtwagenkäufer erheblich mehr Rechte.
Das neue Kaufrecht ab 2002 - Die wesentlichen Punkte auf einen Blick:
Die Gewährleistungsfrist beträgt mindestens ein Jahr nach Kaufübergabe und darf nicht eingeschränkt werden.
Die Beweislastumkehr bei der Reklamation von Fahrzeugmängeln innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf:
Die Beweislast liegt künftig beim Händler. Berechtigte Mängel sind vom Händler auf seine Kosten vollständig nachzubessern
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